BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KT-Fraktion Siegen-Wittgenstein

Erste Ergebnisse der durchgeführten Sozialraumanalyse

Antrag zum Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß §2 Abs. 1 GO KT zum Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz am 05.03.2025

Erste Ergebnisse der durchgeführten Sozialraumanalyse

Sehr geehrter Herr Landrat Müller,


die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses Soziales, Gesundheit und Bevölkerungsschutz aufzunehmen.

Beschluss
Die verantwortlichen Mitarbeiter der strategischen Sozialplanung stellen die ersten Ergebnisvorschläge der durchgeführten Sozialraumanalyse zur Sicherung der sozialen Infrastruktur vor, die vom Ausschuss zur Kenntnis genommen werden.

Begründung
Durch den vorgelegten Haushaltsplanentwurf der Landesregierung NRW und durch die Ankündigungen der Bundesregierung hinsichtlich der anstehenden Kürzungen im sozialen Bereich wird sich auch die finanzielle Situation der freien Träger im Kreis Siegen-Wittgenstein deutlich verschärfen. Die Träger der gemeinnützigen sozialen Arbeit stehen unter erheblichem finanziellem Druck, ihre sozialen Dienstleistungen und Unterstützungen u.a. in der Jugend-, Alten-, Eingliederungshilfe sowie Migrations-, Sucht und Schuldnerberatung weiter aufrecht erhalten zu können und werden gezwungen, Programme und Projekte zu reduzieren (Quellen: „Sozialkürzungen verhindern - In Zusammenarbeit investieren“, Arbeiterwohlfahrtsverband, Berlin 2024, und „Auswirkungen der Haushaltsplanung 2025“, Freie Wohlfahrtspflege NRW, Düsseldorf 2024).

Zwar führen rein rechnerisch erste Kürzungen zu kurzfristigen Einsparungen, jedoch werden die langfristigen Schäden in unserer Gesellschaft die Kosten (Beratungsleistungen, Hilfen, stationäre Einrichtungen etc.) zu einem späteren Zeitpunkt in die Höhe treiben.

Daher sind „(…) kommunale Entwicklungsplanungen – wie die der Sozialplanung – gefordert, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und nach Möglichkeit steuernd einzugreifen, im Sinne einer präventiven Orientierung insbesondere mit Blick auf sich weiter verknappende Ressourcen. Eine für die Steuerung der Kommunen zentrale Frage ist, wie mit möglichst passgenauen, präventiv orientierten Instrumenten mit möglichst geringem Aufwand soziale Problemlagen vermieden bzw. die soziale Balance in Sozialräumen gesichert werden kann. Eine Voraussetzung dafür ist die laufende Beobachtung und Auswertung ausgewählter Kennzahlen oder Indikatoren mit sozialräumlichem Bezug, das heißt in diesem Fall, auf Stadt- beziehungsweise Gemeindeebene“
(Auszug: DS 44/2019, Konzeptentwurf zur Entwicklung eines Sozialmonitoringverfahrens).


Im Kreis Siegen-Wittgenstein sind aus diesem Konzeptentwurf von 2019 nun die Planungsinstrumente, wie die der integrierten strukturierten Sozialplanung sowie die der iTPsi-wi (Integrierte Teilhabe- und Pflegeberatung) im Rahmen des Universitätsprojektes „Fusion“ eingeführt worden (vgl. dazu Protokoll des Ausschusses SGB am 05.06.2024). Mit diesen Planungsinstrumenten werden fortlaufend die Angebote analysiert und zwischen Kreis und Kommunen abgestimmt.


Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet, das Thema „Sozialplanung: Soziale Angebotslandschaft so weit wie möglich erhalten“ als Tagesordnung aufzunehmen und bei der Vorstellung des Tagesordnungspunktes folgende Fragen inhaltlich mitaufzunehmen:
 

  • Welche Angebotsleistungen (soziale Unterstützungsstruktur, Alter und Pflege, Migration/Integration, Familienhilfen, Armutsbekämpfung etc.) sind für die integrierte strukturierte Sozialplanung nach den Gesprächen in den Kommunen, den Sozialraumkonferenzen und der Datenanalysen von diesen Einsparungen betroffen?
  • In welchen Bereichen zeigt die Datenanalyse (Bestands- und Bedarfserhebung) bereits deutliche Unterangebote in den Sozialräumen auf?
  • Welche Ergebnisse können aus den Sozialraumkonferenzen gewonnen werden, die zur Aufrechterhaltung des Daseinsangebotes genutzt werden?
  • Welche Ergebnisse der integrierten Sozialberichterstattung können für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur verwendet werden?
  • Sind bei den bisherigen Auswertungen die sozialen Träger miteinbezogen worden und welche wahrscheinlich zu kürzenden Leistungen geben die Träger an?
  • Findet bezüglich knapper werdender Ressourcen bei gleichzeitig zunehmenden Anforderungen regelmäßige Abstimmung mit den freien Trägern statt z.B. im Planungsbeirat?
  • Gibt es Unterschiede zwischen teil-, voll und trägerfinanzierten Leistungen? Welche sind besonders gefährdet?
  • Welche Schritte wird die Sozialplanung als nächstes tun, um die Angebotslandschaft so breit wie möglich im Kreis Siegen-Wittgenstein aufrecht erhalten zu können?

 

Mit freundlichen Grüßen
 

Ulrich Schmidt-Kalteic



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