Sehr geehrter Herr Landrat Müller,
Sehr geehrter Ausschussvorsitzender Kaufmann,
die Fraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN beantragt, das Thema Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, Umsetzung in den Kommunen und Rolle des Kreis Siegen-Wittgenstein auf die Tagesordnung des Ausschusses für Schule, Weiterbildung, Sport und Integration am 11.03.2025 zu setzen und in diesem verwaltungsseitig die anstehenden Aufgaben, Verantwortlichkeiten und den Stand der Arbeit mit und in den Kommunen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung darzustellen.
Begründung
Ab August 2026 haben alle Grundschulkinder der ersten Klassen einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Dieser Anspruch wird jedes weitere Jahr um eine Klassenstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 hat dann jedes Grundschulkind Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein kommt der Verpflichtung Ganztagsbetreuung zu gewährleisten für die kreiseigene Schule „Lindenschule“ mit der im Ausschuss für Schule, Weiterbildung, Sport und Integration am 05.03.2024 (Kreistag 15.03.2024) beschlossenen Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Lindenschule nach.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist allerdings auch formal zuständig für den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in den Kommunen, während die Kommunen die ausführenden Stellen sind.
Daher sollte im Ausschuss für Schule, Weiterbildung, Sport und Integration von der Verwaltung vorgestellt werden, wie der Kreis diese Zuständigkeit und Verantwortung wahrnimmt und wie sich die Arbeit mit und in den Kommunen gestaltet.
Mit freundlichen Grüßen
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