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Kreuztal, 15. August 2025
Sehr geehrte Herr Landrat Müller,
Beschlussvorschlag
Begründung
Die medizinische Infrastruktur im Gaza-Streifen ist infolge des Krieges massiv beeinträchtigt; zahlreiche Einrichtungen sind zerstört oder nur eingeschränkt funktionsfähig. Besonders betroffen sind Kinder, die aufgrund ihrer Verletzungen und Traumatisierungen zeitnah eine hochspezialisierte Versorgung benötigen, die vor Ort zurzeit nicht geleistet werden kann. Der Kreis Siegen-Wittgenstein kann, und soll, hierzu einen humanitären Beitrag leisten – allerdings in einem Verfahren, das die Zuständigkeiten klar trennt und die rechtlichen Rahmenbedingungen wahrt.
Der vorliegende Antrag verknüpft Humanität mit Rechtssicherheit: Der Kreis bekennt sich zur Aufnahme, Diagnostik, Erstbehandlung und koordinierten Weiterbehandlung verletzter Kinder vor Ort, sobald die aufenthalts- und visarechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Zugleich stellt der Kreistag unmissverständlich klar, dass Auswahl der Patient:Innen, Organisation der Ausreise und Flüge sowie die bundesweite Verteilung nicht in die Verantwortung des Kreises oder der beteiligten Kliniken fallen. Diese Schritte sind staatliche Aufgaben und werden durch Bund und Land sowie die von diesen beauftragten Organisationen durchgeführt.
Rechtlich stützt sich das Vorgehen auf bewährte Instrumente: § 22 Aufenthaltsgesetz ermöglicht humanitäre Aufnahmen im Einzelfall; § 23 AufenthG eröffnet Bund und Ländern die Anordnung programmatischer Aufnahmen. Für kurzfristige Einreisen zu medizinischen Behandlungszwecken kann ein Visum nach Art. 25 des EU-Visakodex erteilt werden. Die Entscheidungshoheit über Aufnahme und Visumerteilung liegt damit bei Bund und Land. Kommunen können die Verfahren anregen, Kapazitäten melden und die lokale Umsetzung sicherstellen, sobald die Einreise ermöglicht ist. Ergänzend ist das Kindeswohl als vorrangiger Gesichtspunkt (Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention) ebenso zu beachten wie das Recht der Kinder auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit (Art. 24 UN-KRK).
Die Rolle des Kreises beginnt mit der Ankunft: Das Klinikum Siegen übernimmt die Erstaufnahme und Erstbehandlung; je nach Indikation werden die DRK-Kinderklinik Siegen und weitere Fachkliniken im Kreis eingebunden. Verwaltungsseitig werden Ausländer-, Jugend- und Gesundheitsamt sowie geeignete psychosoziale Dienste koordiniert; Dolmetsch-Leistungen und die notwendige Begleitung minderjähriger Patient:Innen werden organisatorisch abgesichert. Eine behördliche Koordinierungsstelle stellt die Fallsteuerung, Schnittstellenarbeit und Dokumentation sicher.
Zur finanziellen Absicherung richtet der Kreis einen auf bis zu 500.000 € gedeckelten Rahmen für nicht anderweitig gedeckte Kosten ein (insbesondere medizinische Leistungen, Pflege, Dolmetschen, psychosoziale Unterstützung, Transporte, Unterbringung/Betreuung von Begleitpersonen, Koordinierung). Die Mittelbereitstellung erfolgt nach Maßgabe des Kommunalhaushaltsrechts, insbesondere § 53 KrO NRW i. V. m. § 83 GO NRW und §21 Abs. 2 Satz 3 KomHVO NRW (außer-/überplanmäßige Ausgaben bei Unabweisbarkeit). Drittmittel (Stiftungen, Spenden, Förderprogramme) sind vorrangig einzuwerben, das bedeutet, die Kreismittel greifen subsidiär.
Schließlich wird die Verwaltung beauftragt, die Behandlungs- und Betreuungskapazitäten des Kreises gegenüber Land und Bund zu melden, die Einbindung in ein staatlich koordiniertes Aufnahme-/Visaverfahren abzustimmen und die Öffentlichkeit transparent über Aufgabenverteilung und Grenzen kommunaler Zuständigkeit zu informieren. So verbindet der Kreis konkrete Hilfe für besonders schutzbedürftige Kinder mit einem rechtssicheren, verantwortbaren Vorgehen.
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