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Ausfall der Dienste der Kommunalen Datenzentrale

Kreuztal, 4. Juni 2012

Anfrage zur Sitzung des Kreistages am 22.06.12:
„Ausfall der Dienste der Kommunalen Datenzentrale“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Breuer,

aus der Presse war zu erfahren, dass die Dienste der Kommunalen Datenzentrale am Montag, 28.05.2012 nicht zur Verfügung standen und erst im Laufe des Dienstags, 29.05.2012 wieder hergestellt werden konnten.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist es richtig, dass das Rechenzentrum der KDZ über ein redundant ausgelegtes Kühlsystem verfügt?
    a)    Wenn ja, warum ist dieses redundante System vollständig ausgefallen?
    b)    Wurde das System nach dessen Installation auf die wechselseitige Funktionsübernahme beim Ausfall eines Teilsystems getestet?

  2. Ist es weiterhin richtig, dass das Rechenzentrum der KDZ über ein Monitoring-System verfügt, welches entweder den Ausfall der Kühlanlage oder später den Ausfall der Server hätte bemerken und melden sollen?
    a)    Wenn ja, warum hat dieses System seinen Dienst versagt?
    b)    Wurde das System nach dessen Installation daraufhin getestet, den Ausfall aller überwachten Komponenten zu erkennen?

  3. Wie soll zukünftig sichergestellt werden, dass vorhandene Sicherheitseinrichtungen in kritischen Situationen entsprechend ihrer Auslegung funktionieren?

  4. Wie in der Anlage zur Drucksache 66/2012 zu erfahren ist, wird eine Kooperation zwischen der KDZ und der Universität Siegen angestrebt. Ziel dieser Zusammenarbeit ist, in kritischen Situationen des einen Rechenzentrums das Rechenzentrum der jeweils anderen Organisation als Backup-Rechenzentrum zu nutzen.
    a)    Wie werden kritische Situationen, die zu einem Umschalten führen sollen, erkannt?
    Welche Systeme sind an der Erkennung einer kritischen Situation beteiligt?
    b)    Wie soll die Umschaltung erfolgen? Ist dies ein vollständig automatisierter Prozess oder sind manuelle Eingriffe nötig?
    c)    Wie soll die Funktionsfähigkeit der Umschaltung in einer kritischen Situation nachgewiesen werden?
    d)    Mit welchen Umschaltzeiten (und damit Ausfallzeiten der Dienstleistungen) ist im Fall einer Umschaltung auf das Backup-Rechenzentrum zu rechnen?

 Mit freundlichen Grüßen

gez. Helga Rock                    gez. Peter Vitt                        i.A. Anke Hoppe-Hoffmann
Fraktionssprecherin                sachkundiger Bürger               Fraktionsgeschäftsführerin

Zur Beantwortung der o. g. Anfrage vom 04. Juni 2012 verwies die Verwaltung auf die beigefügten
Stellungnahme des Geschäftsführers der Kommunalen Datenzentrale Westfalen-Süd, Herrn
Wolfgang Schnell.
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